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Volkswagen AG: Schadensersatz für VW Aktionäre wegen unterlassener Informationen über Abgas-Skandal

Nachdem am 20. September 2015 bekannt wurde, dass VW die Abgaswerte seiner Diesel-Fahrzeuge manipuliert hat und weltweite Strafzahlungen Milliardenhöhe drohen, zieht der „Abgas-Skandal“ immer weitere Kreise und hat insbesondere für Aktionäre der Volkswagen AG bislang schwere finanzielle Verluste verursacht. Die Volkswagen AG hat mittlerweile zugegeben, Dieselmotoren in Modellen von VW, Škoda, Seat und Audi durch eine Motorsoftware so manipuliert zu haben, dass diese etwaige Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, aber im Straßenbetrieb um teilweise das 30-fache überschreiten und tatsächlich ein vielfaches an gesundheitsgefährdenden Stickoxiden in die Umwelt abgeben.

Die Aktie befindet sich seit dem im freien Fall. Am ersten Handelstag brach der Kurs der Aktie um nahezu 20 Prozent ein und lag zeitweise unter 97,00 €, was je nach Kaufzeitpunkt, für viele Anleger einen Buchverlust von bis zu 50 % bedeutete.

Für Aktionäre mit Volkswagen Vorzugsaktien und/oder Stammaktien stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend gemacht werden können. Wir sind der Ansicht, dass betroffene Aktionäre diese erheblichen Verluste nicht hinnehmen müssen. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist derzeit nicht von einer zeitnahen Kurserholung auszugehen. Aufgrund der offensichtlichen und gezielten Manipulationen der Dieselmotoren und der unterlassenen Information des Kapitalmarktes und der Öffentlichkeit, können geschädigte Aktionäre vielmehr Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage, bzw. den ausgefüllten Fragebogen "Volkswagen AG - Abgas-Skandal-Aktien" zusenden.

Schadensersatzansprüche der Aktionäre:

Inhabern von Volkswagen AG Vorzugsaktien sowie Stammaktien stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen nicht ausreichender bzw. unterlassener Veröffentlichung von Ad-Hoc-Mitteilungen und Insiderinformationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu. Schadensersatzansprüche ergeben sich hier insbesondere aus § 15 WpHG und § 37 b WpHG. Der Volkswagen Konzern hat nach Angaben der US-Umweltbehörde seit dem Jahr 2009 eine ausgeklügelte Software in Dieselmotoren eingesetzt, um hierdurch Schadstoffmessungen zu manipulieren Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktiengesellschaften verpflichtet, Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Diese Publizitätspflicht des § 15 WpHG gilt insbesondere für Informationen, die für die weitere Kursentwicklung erheblich sind. Hierzu zählen insbesondere die hier maßgeblichen  Haftungsfälle, Die amerikanische Umweltbehörde hat ihre Untersuchungen zu den Manipulationen der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen allem Anschein nach bereits im Jahre 2014 begonnen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2011 entschieden (Urteil des BGH vom13.12.2011 - XI ZR 51/10), dass Anleger nicht nur den Kursdifferenzschaden geltend machen können, sondern ebenso den Erwerbsschaden ersetzt verlangen können, mithin die Rückzahlung des Erwerbsentgelts, was einer kompletten Rückgängigmachung des Aktienerwerbs gleichstehen würde. Aktionäre, die seit dem Jahr 2009 VW-Aktien erworben haben, sollten daher ihre möglichen Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sobald uns Ihre Unterlagen nebst Fragebogen vorliegen, würden wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zukommen lassen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufs der Aktien verfügen, ist diese zudem regelmäßig verpflichtet Kostendeckungsschutz für die weitere Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewähren. Im Rahmen unserer Vertretung rechnen wir ausschließlich Kosten ab, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, damit Sie keinerlei Kostenrisiko haben.

Ähnlich wie bei dem Instrument der Sammelklagen in den USA, gibt es in Deutschland die Möglichkeit das sich betroffene Anleger zusammenschließen und gemeinsam ein sogenanntes  des Kapitalanleger-Musterverfahrens (Kap-MuG-Verfahren) führen.

Wenn Sie als Aktionär der Volkswagen AG (Vorzugsaktuien, Stammaktien) oder der Porsche SE (Vorzugsaktien), von den Kursverlusten am Aktienmarkt betroffene sind, vertreten unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie fachkundig bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Volkswagen AG - Abgas-Skandal-Aktien" ausfüllen und uns per Telefax/Email zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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