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Unberechtigter Rücktritt des Versicherers vom BU-Vertrag

Von den Versicherungen wird häufig, sobald der Versicherungsnehmer Leistungen aus der BU-Versicherung fordert, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt, um der vertraglich geschuldeten Leistung zu entgehen.

Das Verfahren bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen läuft in der Regel so, dass der Sachbearbeiter nach Eingang des Leistungsantrages zunächst prüft, ob ein Rücktritt- oder Anfechtungsrecht in Betracht kommt. Diese Prüfung erfolgt meist, bevor überhaupt die Frage einer Berufsunfähigkeit beantwortet bzw. geprüft  wurde. Hintergrund ist, dass die eigentliche Leistungsprüfung (die Frage ob tatsächlich Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrages vorliegt) eine aufwendige und kostenintensive Untersuchung darstellt, die nicht selten mit umfangreichen medizinischen Gutachten einhergehen.

Um diesem Aufwand zu entgehen, werden im Rahmen der Leistungsprüfung zunächst die formalen Mängel überprüft.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag wird ausgesprochen, sobald bei der Prüfung des Leistungsantrages bekannt wird, dass Abweichungen zwischen den Angaben des Versicherten bei Antragstellung (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages) und tatsächlichen medizinischen  Sachverhalten bestehen. Diese Abweichungen finden sich meist in der Angabe von Vorerkrankungen und Arztbesuchen in dem Versicherungsformular. Die Abweichungen sind oftmals jedoch auch auf das jeweilige Verhalten des damaligen Versicherungsvermittlers zurück zu führen, der die sogenannten Gesundheitsfragen verharmlost hat, bzw. diese dem Kunden ungenügend erklärt und erläutert hat.

Angesichts der Kosten, denen sich eine Versicherung im Falle eines begründeten Leistungsanspruches (Berufsunfähigkeit) ausgesetzt sieht, erklärt diese bereits bei der kleinsten Abweichung im Antragsformular den Rücktritt bzw. erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages.

Ein Rücktritt sollte daher vom Versicherungsnehmer keinesfalls widerspruchslos hingenommen werden. Er sollte vielmehr umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, auch um einer drohenden Verjährung seiner Ansprüche entgegen zu wirken.

Es gibt für den Versicherungsnehmer zahlreiche Möglichkeiten, die Ansprüche aus seinem Versicherungsvertrag trotz Rücktritts durchzusetzten.

Im Falle von Problemen mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Berufsunfähigkeits-Versicherungsrecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg, jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in der Nähe einer unserer Standorte/Zweigstellen wohnen sollten, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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