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Prospekthaftung - fehlerhafter Verkaufsprospekt / Emissionsprospekt

Der bei Zeichnung der Kapitalanlage ausgegebene Verkaufsprospekt eines Fonds oder der Emissionsprospekt, den ein Unternehmen bei einem geplanten Börsengang veröffentlichen muss, ist oftmals die einzige und wichtigste Informationsquelle, die privaten Anlegern zur Verfügung steht, um die Sicherheit, Rentabilität und Struktur der Kapitalanlage zu beurteilen und die Investitionsentscheidung danach auszurichten.

Diesem Umstand, dass dem privaten Kapitalanleger nahezu keine weiteren belastbaren Informationen zur Verfügung stehen, haben der Gesetzgeber und die Instanz- und höchstrichterliche Rechtsprechung durch restriktive Vorschriften Rechnung getragen.

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (Palandt, § 280 BGB, Rz. 54 a m.w.Nachw.; BGH 123, 106; NJW 00, 3346; 04, 2228). Die angesprochenen Interessenten dürfen sich daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem solchen Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft haben und dass darin über alle Umstände aufgeklärt wird, die für den Entschluss, sich als Kommanditist zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 01.03.2004, Az: II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104, 06). Werden diese Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, sind die jeweiligen Emittenten, Initiatoren sowie andere Prospektverantwortliche, wie Gründungskommanditisten,  zum Schadensersatz verpflichtet.

Für den Fall, dass Ihr Investment bereits in Schieflage geraten bzw. fehlgeschlagen ist, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte, detaillierte Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruchs sowie eine Darstellung möglicher  Anspruchsgegner, unter Abwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten werden wir - in enger Absprache mit Ihnen - die Ansprüche außergerichtlich und – falls notwendig – gerichtlich anmelden.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage, sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlagerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Wir beraten Sie im Bereich des Kapitalanlagerechts insbesondere in folgenden Bereichen:

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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