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Formulare der Kanzlei Bogdanow & Kollegen

Die Vollmacht: Grundlage jeden anwaltlichen Handelns

Bei jeder Tätigkeit nach außen, das heißt bei jedem Kontakt mit Dritten oder mit dem Gericht oder sonstigen Behörden werden wir für Sie tätig. Die Grundlage dieser Tätigkeit ist die sogenannte anwaltliche Vollmacht. Diese Vollmacht kann zwar grundsätzlich auch mündlich erteilt werden; um gegenüber Dritten (Behörden und Gerichten) unsere "Vollmacht" ordnungsgemäß nachweisen zu können, werden wir Sie jedoch zu Beginn eines jeden Mandats bitten, uns eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Bei der Beendigung des Mandats erlischt die Vollmacht, da sie nur auf das Mandat bezogen ausgestellt wurde.

Eine Vollmachtsurkunde können Sie hier downloaden:

Download: Prozessvollmacht.pdf

Weitere Formulare und Fragebögen: 

Download: Fragebogen Arzthaftung.pdf

Download: Fragebogen Kapitalanlagerecht.pdf

Download: Fragebogen P&R Container

Download: Fragebogen Volkswagen AG - Abgas-Skandal -Aktien

Dwonload: Fragebogen VW / Audi - Abgas-Skandal - Autokauf

Download: Fragebogen Kündigung Bausparvertrag.pdf

Download: Fragebogen Rickmers

Download: Fragebogen Kapitalanlagerecht PROKON.pdf

Download: Fragebogen-fehlerhafte-Brustimplantate.pdf

Download: Fragebogen-fehlerhafte-Gelenkprothese.pdf

Download: Fragebogen Hormonspirale

Download: Schweigepflichtentbindungserklärung.pdf

Download: Mandanten-Aufnahmebogen.pdf

(Für alle Formulare benötigen Sie den Acrobat Reader, welchen Sie hier kostenlos herunterladen können).

Unsere Vergütung

Die Kosten der rechtsanwaltlichen Beratung werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es sieht als Regelfall eine Berechnung nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) vor. Als Streitwert wird üblicherweise der Wert des Gegenstands genommen, um den gestritten wird. Bei einer Geldforderung ist deren Betrag maßgeblich.

Nicht selten ist der Wert einer Angelegenheit jedoch nicht sofort bezifferbar. Wir klären Sie im Einzelfall darüber auf, wie sich der Gegenstandswert in Ihrem Fall bestimmt.

Für viele Fälle, insbesondere im außergerichtlichen Bereich, können wir als Rechtsanwälte von den gesetzlichen Gebühren abweichen, wovon wir so weit als möglich auch Gebrauch machen.?

Über die voraussichtlichen Kosten einer Beratung durch unsere Rechtsanwälte können Sie sich bei uns unverbindlich und kostenlos informieren. Wir arbeiten transparent, über die Kosten unserer Tätigkeit sind Sie jederzeit informiert.

Gern können Sie uns anrufen oder uns eine Anfrage schicken. Wir werden Sie dann über die voraussichtlichen Kosten einer Rechtsberatung informieren. Für die Anfrage berechnen wir Ihnen natürlich keine Vergütung.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen …

und Ihre Angelegenheit von dem Versicherungsvertrag abgedeckt ist, werden unsere Gebühren, eventuell anfallende Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten von Ihrer Versicherung getragen. Unsere Tätigkeit ist daher für Sie nahezu kostenfrei (abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung mit Ihrer Versicherung). Wir sind gerne bereit, nach Mandatserteilung die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu tätigen. Diese Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung erfolgt im Rahmen unserer Serviceleistungen und ist nicht mit weiteren Kosten verbunden. Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt, werden wir Sie umfassend über eventuell entstehende Kosten unterrichten und zwar bevor diese entstehen, damit Sie selbst entscheiden können, ob Sie Ihre Rechtsverfolgung selbst finanzieren wollen oder nicht.

Prozessfinanzierung

Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten, nicht die finanziellen Mittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, um einen Prozess gegen den Schädiger zu führen, nehmen wir für Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt zu einem Prozessfinanzierungsunternehmen auf, das Ihren Prozess bei hinreichenden Erfolgsaussichten finanziert. Dieser Prozessfinanzierer unterbreitet Ihnen unentgeltlich ein Prozessfinanzierungsangebot.

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