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Degi Europa wird abgewickelt - 90 000 Anleger bangen um ihr Geld - VerjäEhrung droht

Die Rechtsanwaltskanzlei Bogdanow & Kollegen vertritt bereits geschädigte Anleger des Degi Fonds und ist mit der Klagevorbereitung befasst

Der 1,3 Milliarden Euro schwere Degi Europa, der vor allem von der Dresdner Bank verkauft wurde, wird nie wieder für Anleger öffnen, sondern wird aufgelöst. Es ist einer der ältesten deutschen Immobilienfonds, in welchem rund 90 000 Anleger ihre sicher geglaubten Rücklagen investiert hatten. Diese bangen jetzt um ihr Geld. Daneben wurden vielen Anlegern auch sogenannte fondsgebundene Lebensversicherungen als Altersvorsorge verkauft, die wiederum ausschließlich in den DEGI Fonds investierten. Auch diesen Anlegern droht ein erheblicher Verlust ihrer Altersvorsorge.

Der Anteilswert wurde bereits in der Vergangenheit erheblich abgewertet. Diese Abwertung wird sich nach der Mitteilung, dass der Fonds nunmehr abgewickelt wird, höchstwahrscheinlich noch verstärken. Die betroffenen Anleger müssen nun mit hohen Verlusten rechnen.

Nach dem relativ kleinen Fonds „US-Grundinvest“ der Fondsgesellschaft KanAM ist das bereits der zweite offene Immobilienfonds, der als Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und auch eines verfehlten Managements gescheitert ist.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/ den Vermittler und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft geprüft werden können. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren. Dabei ist auch unerheblich, ob die Anteile gehalten oder jetzt über den Zweitmarkt verkauft würden, da der Differenzbetrag bei einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann.

Der offene Immobilienfonds Degi Europa eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment. Bereits die Abwertung des Fonds und die nunmehr angekündigte Schließung bzw. Abwicklung machen dies deutlich. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. 

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Totalverlustrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Auch soweit Rückvergütungen geflossen sein sollten (sog. Kick-Back Zahlungen), traf die beratenden Banken gegenüber den Anlegern eine Aufklärungsverpflichtung.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne

Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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