Autokredit - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Möglichkeit zur Rückgabe des PKW ohne Nutzungsentschädigung
Am 21. 4. 2017 berichtete Stiftung Warentest unter dem Titel "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer" über die Chance für Autokäufer, sich gegen Rückgabe des Fahrzeugs von dem Autokredit zu lösen. Die Wahrnehmung des Widerrufsrechts ist insbesondere deshalb lukrativ, da bei Verträgen ab dem 13.06.2014 die Möglichkeit besteht, das Kunden ihr Fahrzeug ohne Bezahlung eines Wertersatzes oder einer Nutzungsentschädigung zurückgeben können.
Alle Käufer eines PKW betroffen - Nicht nur "Diesel-Gate" PKWs
Der Widerruf eines Autokreditvertrages ist natürlich insbesondere für Käufer eines vom Diesel-Skandal betroffenen PKW interessant und ein weitaus einfacherer Weg, sich von diesem Fahrzeug zu lösen, als bei einem Verfahren wegen der Fehlerhaftigkeit des Fahrzeugs. Das Widerrufsrecht steht aber grundsätzlich allen Kunden zu, die ein Fahrzeug finanziert bzw. geleast haben. Dieses besteht unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein von der Abschaltautomatik betroffener VW, Seat, Skoda, AUDI oder Porsche ist. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher zu, der bei seiner Fahrzeugfinanzierung (Kredit/Leasing) fehlerhaft belehrt wurde.
Damit ist das ggfls. bestehe de Recht zum Widerruf des Finanzierungsvertrages auch für Käufer interessant, deren PKW von einem drohenden Diesel-Fahrverbot in Großstätten betroffen sind.
Widerrufsfolgen - Rückabwicklung ohne Wert- oder Nutzungsersatz zu leisten
Fazit:
Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Rückabwicklungsansoprüche bei einem wirksamen Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrages gegenüber den betroffenen Banken bzw. Leasinggesellschaften geltend machen können. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erhalten Kunden neben der Anzahlung zugkleich auch die monatlichen Raten azurück. Bei Autokredite die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, muss der Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung noch nicht einmal Nutzungsentschädigung bzw. Wertersatz für die Gefahrenden Kilometer bzw. Schäden aufkommen.
Sollten Sie in der Vergangenheit einen PKW durch ein Darlehenfinanziert bzw. geleast haben, raten wir zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Widerruf - Autokredit" ausfüllen und uns per Telefax/Email zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit unter 040-60940847 telefonisch kontaktieren.
Bei Fragen zu den Ihnen zustehenden Möglichkeiten sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivil- und bankrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.
Ihr Ansprechpartner
Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Gerne sind wird bereit die Finanzierungsbedingungen und Widerrufsbelehrungen von folgenden Banken zu prüfen:
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