PROKON droht Insolvenz – Kapitalverlust bei Anlegern möglich ?
Kostenfreie Erstberatung für PROKON-Anleger
Der Energiekonzern PROKON scheint in akuten Liquiditätsschwierigkeiten zu stecken und warnt in einem Rundschreiben seine Anleger vor einer möglichen Planinsolvenz. Wie die PROKON Regenerative Energien GmbH in einem Anlegerrundschreiben vom 10.01.2014 mitteilte, droht PROKON eine Planinsolvenz, wenn nicht mindestens 95% des Genussrechtskapitals zustimmt,das Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht zu entziehen und eine Auszahlung innerhalb von 12 Monaten hinzunehmen. Für diese Abstimmung hat PROKON den Genussrechteinhabern einen Abstimmungsbogen zugesandt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine fehlende Rücksendung als Ablehnung des Kündigungsverzichtes gewertet wird.
Wir vertreten betroffene PROKON-Anleger bundesweit. und stehen Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht-PROKON" ausfüllen und uns per Telefax/Post zukommen lassen.
Angesichts der kurzen Rücksendefrist des Abstimmungsbogens (20.01.2014) und der bei dieser Art von schriftlichen Umlaufverfahren üblichenRücklaufquote, ist es sehr wahrscheinlich, dass die notwendige 95%ige Zustimmung für den Kündigungsverzicht nicht erreicht wird. Eine Planinsolvenz wäre in diesem Fall nach dem nach den Ausführungen der PROKON Regenerative Energien GmbH unausweichlich.
Nach den Informationen auf der Internetseite der Firma PROKON haben Investoren mittlerweile Genussrechte im Wert von 188 Millionen Euro gekündigt (Stand 14.01.2014). Ausgehend von einem bestehenden Genussrechtskapital von 1,4 Milliarden Euro, haben somit Anleger bereits ca. 13 Prozent an Genussrechtskapital entuzogen, womit nach eigenen Angaben der Firma PROKON eine (Plan-) Insolvenz unausweichlich ist.
Sollte PROKON tatsächlich eine Planinsolvenz geraten - und danach sieht es derzeit aus -, wäre dies angesichts eines zuletzt investierten Genussscheinkapitals von fast 1,4 Milliarden Euro, eine der größten Pleiten am sogenannten grauen Kapitalmarkt in Deutschland.
Anlegern, denen eine Investition in PROKON Genussrechte als konservatives, sicheres Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung um die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Viele Sparer, die eine konservative, sichere Anlage gesucht haben, hätten sich nie beteiligt, wenn sie die nunmehr drohenden Verlustrisiken gekannt hätten. Bei den Genussrechten der Firma PROKON handelt es sich um hochriskante Schuldverschreibungen, bei denen für die Anleger jederzeit das Risiko eines Totalverlustes bestand. Einen Einlagenschutz, wie es Ihn für Sparbücher oä gibt, besteht hier nicht.
Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche geprüft werden können. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden. Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden wir Sie - bevor Kosten entstehen - über das mögliche Kostenrisiko aufklären.
Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht-PROKON" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.
Ihr Ansprechpartner
Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht