Porsche-Skandal: Auch neue Porsche Cayenne Modelle von illegaler Betrugssoftware betroffen? Rücktritt vom Kaufvertrag und Minderung des Kaufpreises möglich
Nach Medienberichten verfügen auch neueste Dieselmodell der Marken AUDI, PORSCHE mit Euro-6 Zulassung über illegale Abgassoftware. Sollte dies zutreffen, können betroffene Kunden Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.
Danach ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angewiesen worden, Untersuchungen am Modell Cayenne durchzuführen. Damit weitet sich der Abgas-Skandal aus, nachdem am 02.06.2017 bereits ein Rückruf der AUDI Modelle A8 und Audi A7 mit V6 und V8 TDI Motoren der Baujahre 2010-2013 erfolgte. Auch diese Modelle seien von zu hohen Schadstoffemissionen betroffen.
Volle Aktivierung der Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand
Hintergrund der angekündigten Porsche-Untersuchungen ist eine Anfang Juni vom Ministerium publik gemachte Kombination von Motor und Getriebe bei Audi. Zwei Audi-Modelle können demnach am Lenkwinkel erkennen, dass sie auf einem Prüfstand stehen und die Abgasreinigung dann voll aktivieren – während die Wagen im normalen Straßenbetrieb mehr Schadstoffe ausstoßen. Das KBA stuft das als unzulässig ein, vorgesehen ist daher ein Pflicht-Rückruf für 24.000 Fahrzeuge.
Privatpersonen und Gewerbetreibende deren Fahrzeuge von diesem Rückruf betroffen sind oder vermuten, dass sie einen von dem Abgas-Skandal betroffenen PKW gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche - vor Durchführung einer etwaigen Nachbesserung - anwaltlich überprüfen lassen.
Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage, bzw. den ausgefüllten Fragebogen "Abgas-Skandal-Autokauf" zusenden.
Wann kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?
Um von einem Kaufvertrag über einen PKW zurückzutreten, benötigt der Käufer einen im rechtlichen Sinne ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund besteht, wenn der Wagen/PKW nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt, oder mangelhaft ist, was nach unserer Einschätzung bei den manipulierten Abgaswerten zutrifft. Der Umstand, dass die betroffenen PKW tatsächlich höhere Abgasemissionen verursachen, als dies von den Herstellern versprochen wurde, stellt einen wichtigen Grund dar, der es dem Käufer, oder der Käuferin ermöglicht von dem Vertrag zurück zu treten. Vor der Erklärung des Rücktritts, sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da mit der Rücktrittserklärung ggfls. auch Rückgewährpflichten für den Käufer entstehen.
Vergleich zu abweichenden Kraftstoffverbrauch
Zum abweichenden Kraftstoffverbrauch haben Gerichte in Deutschland bereits im Sinne der Verbraucher und Kunden entschieden. Ein Käufer kann demnach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).
Nach unserer Ansicht erfüllen die betroffenen PKW von Porsche und AUDI, Audi nicht die gesetzlichen Umweltvorgaben, weshalb deren legaler Betrieb bereits daran scheitert. Ein PKW, der jedoch aufgrund der hohen Umweltbelastung nicht im Straßenverkehr betrieben werden kann, scheitert somit bereits an der absoluten Mindestanforderung an ein Auto: Die legale Inbetriebnahme!
Fazit:
Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Ansprüche und gegebenenfalls weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber Porsche und AUDI, dem Autohändler oder sonstigem Verkäufer geltend machen können.
Sollten Sie zu den betroffenen VW Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Abgas-Skandal-Autokauf " ausfüllen und uns per Telefax/Email zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit unter 040-60940847 telefonisch kontaktieren.
Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen