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Premium Management Immobilien Anlagen Fonds (PMIA) wird aufgelöst

Was viele Anleger bereits befürchtet hatten, ist nun durch die Allianz Global Investors (AGI) am 12.08.2011 bestätigt worden. Der offene Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wird aufgelöst.

Die AGI muss nunmehr innerhalb der nächsten 3 Jahre den Immobilienbestand des Fonds liquidieren und die dadurch frei werdenden Gelder an die betroffenen Anleger auszahlen. Ob der Immobilienbestand jedoch zum Marktwert veräußert werden kann, ist äußerst fraglich. Anleger des offenen Immobilienfonds DEGI Europa, der sich seit 2010 in Liquidation befindet, konnten nach einer vielversprechenden ersten Ausschüttung zuletzt nur noch 1,85 € je Anteil verzeichnen. Sollte auch bei dem PMIA der Abverkauf der Immobilien so schleppend voran gehen, sind erhebliche Verluste durchaus möglich.

Die Commerzbank AG, die damals den exklusiven Vertrieb der Immobilienfondsanteile übernommen hatte, hat nunmehr betroffenen Anlegern eine Entschädigung von 43,38 € pro Anteil unterbreitet.

Betroffene Anleger, die dieses Angebot nicht annehmen wollen bzw. Beratungsbedarf hinsichtlich des Vergleichsangebots und des weiteren Ablaufs der Liquidation und/oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben, sollten kurzfristig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung kurzen Verjährungsfristen unterliegen.

Der PMIA Fonds wurde im Mai 2008 für die Kunden der Commerzbank und die hauseigene Cominvest aufgelegt. Der Dachfonds wurde vornehmlich von der Commerzbank vermittelt. Vielen Anlegern wurde dieser Dachfonds als sicheres Anlagemodell dargestellt und nicht selten als geeignete Investition zur Altersvorsorge empfohlen. Seitdem der Fonds eingefroren ist, fürchten nunmehr viele Anleger um ihr Geld. Oftmals steckt sogar ihre Altersvorsorge in dem Fonds fest und die Anleger müssen tatenlos zusehen, wie der Wert des Fonds - und damit ihre Altersvorsorge - abgewertet wird.

Dachfonds wie der PMIA streuen das Geld ihrer Anleger über mehrere Fonds. Die Situation hat sich jedoch auch für den PMIA seit der Abwicklungsentscheidung und der befürchteten Kapitalverluste für die Fonds Degi Europa und P2 Value Anleger verschärft. Die Anle­ger tra­gen nunmehr das Risiko eines wei­te­ren Wertverlustes des PMIA Fonds. Viele Spa­rer hät­ten sich nie betei­ligt, wenn sie diese Ver­lust­ri­si­ken und das Risiko nicht mehr an ihr Geld zu kommen, gekannt hät­ten.

Für Anleger, denen der Dachfonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit mögliche Vergleichsangebote und weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/den Vermittler geprüft werden können. Daneben drohen – je nach den Umständen der Beratung und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums - kurze Verjährungsfristen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos und Schließungsrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der PMIA eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment, wie die Wertverluste und die Schließung des Fonds deutlich macht. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Schließungsrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden ihre Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offen gelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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