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MEDICO Fonds - Kapitalverlust, Nachschusspflicht und Verjährung droht

Die Düsseldorfer Gebau AG hat unter der Bezeichnung Medico Fonds eine Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds aufgelegt. Die Zielgruppe für die Medico Fonds bestand dabei vornehmlich aus wohlhabenden Ärzten und Apothekern. Die Medico Fonds beinhalten mehr als 50 Objekte für 34 Medico Fonds Gesellschaften. In diese Fonds haben rund 15 000 Gesellschafter etwa  400 Mio. Euro investiert.

Vielen Medico-Anlegern wird der November 2010 noch lange in Erinnerung bleiben. Nach den Medico-Fonds 31, 32, 33 und 37 wurden nunmehr auch die Anleger des Medico-Fonds 30 seitens der Gebau Fonds GmbH aufgefordert, zur Rettung des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Fonds einer mehr als zweifelhaften Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen.

Die Rechtsanwälte Bogdanow & Kollegen können von der Zustimmung zu diesen Sanierungs-vorschlägen nur abraten. Zum einen ist die Kapitalerhöhung ein Mittel mit nur sehr geringen Erfolgschancen, zum anderen dürfte bei den Medico-Fonds bereits jetzt ersichtlich sein, dass eine solche Maßnahme nicht  das den Fonds immanente Problem der zu hohen Kostenlast lösen könnte.

Die Auswertung der Unterlagen hat vielmehr ergeben, dass das Fondskonzept von Anfang an keine wirtschaftliche Perspektive hatte und als nicht tragfähig bezeichnet werden muss. Grund dafür waren zu hohe Einkaufspreise für die Fondsobjekte, unrealistische Mietansätze und nicht zuletzt überdurchschnittlich hohe weiche Kosten zzgl. zu den Belastungen durch die Fondsfinanzierung.

Zahlreichen Anlegern war das Risiko der Medico Fonds nicht bewusst. Nun droht der Verlust des eingesetzten Geldes oder gar eine Nachschusspflicht. Für Anleger, denen Medico Fonds damals als konservatives Investment, sicheres Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die möglichen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern sich noch vor Ablauf des Jahres 2013 beraten zu lassen, da bei vielen Medico-Fonds der Schadensersatzansprüche Verjährung droht! Es ist daher möglicherweise notwendig noch im Jahr 2013 verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die Medico Fonds eignen sich – wie sich nunmehr deutlich zeigt -  nicht für ein konservatives, sicheres Investment, als welches sie oftmals vertrieben wurden. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Nachschussrisiko etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage, sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht 

Christian Bogdanow

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