Kapitalanlagerecht – Bundesweite Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Kapitalanlagerechts werden immer häufiger für den Anleger komplizierte, nahezu unverständliche und unseriöse Anlageprodukte vertrieben. Dabei konzentriert sich der Vertrieb nicht mehr nur auf die sogenannten „freien Vermittler“, sondern wird auch immer öfter von namhaften deutschen Banken und Sparkassen vorgenommen.
In Fällen, in denen Ihnen solche – für Ihre Anlagestrategie und Anlagemotivation untauglichen - Anlageprodukte vermittelt wurden, ist zunächst zu klären, ob die eingetretenen Verluste die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch den Anlageberater sind. Dies betrifft insbesondere den Kauf von Beteiligungen an Fonds, speziell an geschlossenen und offenen Immobilienfonds, kreditfinanzierten Anlage- und Rentenmodellen oder sogenannten Schrottimmobilien, sowie Energie- und Rohstofffonds.
Neben der Haftung wegen eventueller Falschberatung kommt oftmals auch eine Schadensersatzpflicht in Folge von Prospekthaftung in Frage.
Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, vertreten unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte Sie fachkundig, insbesondere bei der individuellen Durchsetzung Ihrer Rückabwicklungsansprüche bei gescheiterten Kapitalanlagen.
Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung gegenüber Kreditinstituten, die als Fremdfinanzierer / Darlehensgeber aufgetreten sind.
Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.
Wir beraten Sie im Bereich des Kapitalanlagerechts insbesondere in folgenden Bereichen:
- Fehlerhafte Anlageberatung (Anlageberaterhaftung)
- Verschwiegene Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen)
- Fehlerhafte Anlagevermittlung (Anlagevermittlerhaftung)
- Fehlerhafter Verkaufsprospekt / Emissionsprospekte (Prospekthaftung)
- Fehlerhafte Vermögensberatung (Vermögensberaterhaftung)
- Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs
- Fehlerhafte Bankberatung
- Haftung des Darlehensgebers
- Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (ad-hoc Mitteilungen)
- Rückabwicklung
- Schadensersatz
- Medienfonds
- Schiffsfonds
- Energiefonds
- Geschlossene Fonds
- Immobilienfonds
Ihr Ansprechpartner
Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht