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Boll Filmfonds - Kapitalverlust droht bzw. ist teilweise bereits schon eingetreten

Die Boll Filmfonds wurden seit dem Jahre 1999 von der Firma BOLU Filmproduktions und -verleih GmbH und Ihrem Geschäftsführer, Herrn Ulrich Boll aufgelegt. Aufgelegt wurden seit 1999 insgesamt 11 Medienfonds (Boll 1. KG – Boll 11. KG)  mit dem Schwerpunkt der Herstellung, Vermarktung und dem Vertrieb von Horror- und Videospielverfilmungen. Wer in Boll-Beteiligungen Kapital investierte, muss nun allerdings mit teilweise erheblichen Kapitalverlusten rechnen. Die Fondsgesellschaften spielen die prospektierten Einnahmen keinesfalls ein und die vom Initiator versprochen Ausschüttungen bleiben teilweise weit hinter den Erwartungen zurück. Zudem leiden Emissionsprospekte an zahlreichen Fehlern, die eventuell zur Rückabwicklung der Beteiligung berechtigen können. Daneben wurde den Zeichnern der Boll Medienfonds diese Beteiligung  häufig unter Ausklammerung von Risiken vermittelt, weshalb vielfach auch Schadensersatzansprüche gegen die Bank, den Anlageberater bzw. den Vermögensverwalter möglich sind. Im Vertrauen auf die von ihrem Anlageberater ausgesprochenen Empfehlungen zeichneten viele Anleger die Boll Filmfonds gutgläubig, ohne zuvor darüber aufgeklärt worden zu sein, dass bei jedem dieser Fonds ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals bestand.  Da das Anlagekonzept teilweise auch vorsah, dass lediglich ein Teil der Einlage sofort erbracht wird, droht Anlegern über den Totalverlust hinaus noch die Zahlungsverpflichtung bezüglich des nicht einbezahlten Betrages bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Insbesondere wenn der Fonds insolvent wird, ist ein Insolvenzverwalter verpflichtet, die restliche Einlage einzufordern.

Für den Fall, dass Ihnen gegenüber die Beteiligung an den Boll Filmfonds von Ihrem Berater als sichere und steuersparende Kapitalanlage empfohlen wurde, ohne auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, bestehen neben den Ansprüchen gegenüber der Initiatorin aus Prospekthaftung gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen Ihren Berater.  Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausreichend über die Risiken oder Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt wurde. Anleger sollten sich vor dem Hintergrund der Verjährung durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, vertreten unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte Sie fachkundig insbesondere bei der individuellen Durchsetzung Ihrer Rückabwicklungsansprüche bei gescheiterten Kapitalanlagen.

Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung gegenüber Kreditinstituten, die als Fremdfinanzierer / Darlehensgeber aufgetreten sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Erste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 1)
Zweite Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 2)
Dritte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 3)
Vierte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 4)
Fünfte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 5)
Sechste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 6)
Siebte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 7)
Achte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 8)
Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 9)
Zehnte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 10)
Elfte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 11)

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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